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4 Mio. € Ziehung am Samstag 03.05. 19:25 Uhr

Annahmeschluss 19:00 Uhr / Chance 1:140 Mio.

GENAU – so einfach können Sie Ihr Projekt einreichen.

5.000,- EURO ZUSATZGEWINN DER UMWELTLOTTERIE GENAU FÜR UMWELT- UND NATURSCHUTZPROJEKTE

Die Umweltlotterie GENAU sieht neben den Individualgewinnen jede Woche einen Zusatzgewinn in Höhe von 5.000,- Euro für ein Umwelt- und Naturschutzprojekt vor. Dieses Projekt wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von GENAU ausgewählt. Wollen Sie für Ihr Projekt die Chance auf den Zusatzgewinn von 5.000,- Euro nutzen? Dann reichen Sie jetzt Ihr Projekt unter www.genau-lotto.de/projekt-einreichen ein. Um zugelassen zu werden, müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sein:

IHR PROJEKT ...

  • hat einen Umweltbezug, d. h., es dient der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) und Natur (Pflanzen und Tiere). Die thematische Bandbreite ist weit gesteckt, sodass es z. B. um das Pflanzen von Bäumen, um die Pflege eines Schulgartens, um das Anlegen oder Sanieren eines Teiches, um die Anschaffung von Arbeitsmaterialien für die Landschaftspflege (z. B. von Streuobstwiesen), um das Ankaufen und Pflegen eines aus Artenschutzsicht wertvollen Stück Landes, um den Schutz von bedrohten Arten oder um die Entsiegelung einer Fläche, um Regenwasser zu versickern, gehen kann;
  • liegt in Hessen;
  • beginnt innerhalb von 12 Monaten ab Zustellung des Gewinns oder wird innerhalb von 12 Monaten ab Zustellung des Gewinns weitergeführt;
  • kann im Gewinnfall durch den Zusatzgewinn i. H. v. 5.000,- Euro auch realisiert werden. Realisierung meint die Umsetzung eines Projektes oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eines größeren Projektes (im Folgenden: Projekt) in Höhe von ca. 5.000,- Euro. Sofern die Projektkosten 5.000,- Euro übersteigen, muss der Projektverantwortliche sicherstellen können, dass der den Betrag von 5.000,- Euro übersteigende Anteil mit anderen Mitteln finanziert werden kann, und hierüber auf Anforderung einen Nachweis erbringen;
  • darf zum Zeitpunkt des Gewinns noch nicht abgeschlossen sein. Sollte Ihr angegebenes Projekt also zwischenzeitlich anderweitig umgesetzt worden sein, ist uns dies umgehend mitzuteilen, da Ihr Projekt dann nicht mehr die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt;
  • darf nicht mehrfach eingereicht sein;
  • verstößt nicht gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften.

SIE ALS PROJEKTVERANTWORTLICHE/R ...

  • sind eine natürliche oder juristische Person? Als Projektträger kommen auch z. B. Schulen, Kindergärten, Vereine, Interessengemeinschaften, Kommunen oder Jugendorganisationen in Frage.
  • Für jedes Projekt muss ein/-e Projektverantwortliche/-r genannt werden. Diese/-r muss befugt sein, das vorliegende Projekt einzureichen. Projekte, die eine natürliche Person betreffen, dürfen nur von dieser selbst, oder mit einer entsprechenden Zustimmung eingereicht werden. Projekte von Vereinen oder sonstigen Interessenverbänden etc. bedürfen einer entsprechenden Zustimmung des jeweiligen Vertretungsorgans (zum Beispiel Vorstand).

WAS MÜSSEN SIE TUN?

Bitte füllen Sie auf www.genau-lotto.de/projekt-einreichen den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Alle weiteren Informationen zum Einreichen von eigenen Umwelt- und Naturschutzprojekten erhalten Sie dort.