Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Was hat sich geändert?

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag gab es auch Änderungen für Sie als LOTTO Hessen Spieler. Hier haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Die 16 deutschen Bundesländer haben sich auf eine Neuauflage des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) geeinigt. Dieser schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen. Zu den Zielen des neuen GlüStV gehören insbesondere die Förderung von verantwortungsvollem Spiel, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Glücksspielangebots in geordnete Bahnen, Geldwäscheprävention und die Bekämpfung des Schwarzmarktes.


Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Unterscheidung des Spielangebots in "Schnelles Spiel" und "Lotterien"
  • Entsprechende Unterteilung Ihres Wettkontos
  • Notwendige Datenergänzungen im "Mein LOTTO" Bereich
  • Ihre individuellen Limits
  • Datenschutzrechtliche Veränderungen

Unterscheidung in "Schnelles Spiel" und "Lotterien"

Laut des neuen GlüStV sind Glücksspiele, die einen verstärkten Spielerschutz bedürfen, an besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Zu diesen Glücksspielen gehören alle Lotterien und Spiele, die durch eine höhere Ereignisfrequenz stärker zum Spielen anregen. Zur Gewährleistung des Spielerschutzes wird bei LOTTO Hessen daher ab sofort eine Unterteilung des Spielangebots in die Spielformen „Lotterien“ und „Schnelles Spiel" vorgenommen.  

"Schnelles Spiel"

Zum "schnellen Spiel" gehören bei LOTTO Hessen alle Lotterien und Glückspiele mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche. Darunter fallen die Zahlenlotterie KENO, mit einer täglichen festen Ziehung, sowie Online-Rubbellose und Online-Games, die unabhängig von festen Ziehungen täglich gespielt werden können.

"Lotterien"

Zu der Spielform "Lotterien" gehören alle Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Dazu zählen LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, TOTO, Deutsche Sportlotterie und GENAU.


Unterteilung Ihres Wettkontos

Im Zuge der allgemeinen Trennung von „schnellem Spiel" und "Lotterien", unterteilt sich nun auch Ihr Wettkonto in die Unterkonten „Lotterien" und "Schnelles Spiel". Dies ist notwendig, um die gesetzlichen Richtlinien bezüglich der verschiedenen Spielformen umzusetzen. Sie können bei der Guthaben-Aufladung entscheiden, welches der beiden Unterkonten Sie aufladen möchten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Guthaben von einem auf das andere Konto zu übertragen. Diese Funktion steht Ihnen in Ihrem Wettkonto unter dem Reiter "Guthaben übertragen" zur Verfügung. Dort wird Ihnen angezeigt, welches Guthaben übertragbar ist. Bitte beachten Sie, dass erzielte Gewinne einer Kategorie erst nach einer Frist von 60 Minuten ab Gewinnerzielung auf das Konto der anderen Kategorie übertragen werden können.


"Mein LOTTO" Bereich

Persönliche Daten

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben werden Sie gebeten, bei der Registrierung bzw. in Ihrem Kundenkonto erweiterte Informationen zu Ihrer Person zu machen. Zu diesen Informationen gehört die Angabe des Geburtsortes und der Staatsangehörigkeit. Neukunden werden bei der Registrierung zur Angabe aufgefordert und Bestandskunden werden gebeten, diese Informationen nachzutragen. Dies muss spätestens passieren, wenn sie am Spielangebot des "schnellen Spiels" teilnehmen möchten. Vorab ist in Ihrem Profil die Staatsangehörigkeit "Deutschland" ausgewählt. Bitte speichern oder aktualisieren Sie diese Vorauswahl.

Aufgrund des Geldwäschegesetzes werden Sie zusätzlich gebeten eine Angabe darüber zu tätigen, ob es sich bei Ihnen um eine politisch exponierte Person handelt. Diese Abfrage erfolgt bei der Registrierung von Neukunden, aber auch Bestandskunden werden gebeten, diese Information in ihren Kundendaten nachzutragen.

Persönliche Spielstatistik

Mit den Änderungen des GlüStV, wird Ihnen nach dem Login Ihre persönliche Spielstatistik hinsichtlich Ihrer getätigten Einsätze, erzielten Gewinne und Verluste für den Zeitraum von 30 Tagen angezeigt. Bitte bestätigen Sie, dass Sie Ihre persönliche Spielstatistik wahrgenommen haben, um mit der Spielteilnahme fortfahren zu können. Ihre persönliche Spielstatistik können Sie selbstverständlich zu jeder Zeit auch unter "Mein Lotto > Persönliche Spielstatistik" einsehen. Eine Aufteilung Ihrer Spielstatistik in die Bereiche "Lotterien" und "Schnelles Spiel" finden Sie zusätzlich unter "Wettkonto > Transaktionen" unterhalb der Transaktionen.


Ihre individuellen Limits

In Ihrem Wettkonto haben Sie ab sofort die Möglichkeit, neben den bisherigen Einsatzlimits, weitere individuelle Limits festzulegen. Dazu gehören ein freiwilliges Einzahlungs- und Verlustlimit sowie ein verpflichtendes Limit für das „schnelle Spiel“. Alle Limits (Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimit) können auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis festgelegt werden. Die Einstellungen können Sie in Ihrem Account unter "Wettkonto > Limits" vornehmen. 

Bitte beachten Sie: Verringerungen der Limits werden sofort wirksam, Erhöhungen der Limits hingegen erst nach 7 Tagen. Unter "Wettkonto > Limit Historie" haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre gesetzten und geänderten Limits jederzeit einzusehen.

Einsatzlimit

Das Einsatzlimit beschränkt die Summe, die Sie für die Spielteilnahme einsetzen können. Der Gesetzgeber hat ein Einsatzlimit je Monat und Person definiert. Deshalb können Sie bei uns innerhalb eines Kalendermonats Spielaufträge bis zu einem Maximum von 1.500 € im Internet abgeben.

Einzahlungslimit

Das Einzahlungslimit legt fest, wie hoch die Einzahlung auf Ihr Kundenkonto pro Monat, Woche oder Tag maximal sein darf. Das Einzahlungslimit ist zahlartübergreifend und gilt für alle Produkte, d.h. sowohl für Lotterien als auch für schnelles Spiel.

Verlustlimit

Sie können ein spielartunabhängiges Verlustlimit definieren, welches einen möglichen Verlust (abzüglich Umsatzes inkl. Bearbeitungsgebühr) begrenzt. Das Verlustlimit legt fest, wie hoch Ihr Verlust im Monat, in der Woche und am Tag maximal sein darf.

Einzahlungslimit "Schnelles Spiel"

Neben den drei genannten Limits, welche für die Einsätze, Einzahlungen und Verluste aller Spielangebote auf unserer Webseite gelten, ist es verpflichtend, für die Teilnahme am „schnellen Spiel“ ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen. Dies dient der Spielsuchtprävention und bedeutet, dass Ihr festgelegtes anbieterübergreifendes Einzahlungslimit für Ihre Spielteilnahme am schnellen Spiel auch auf anderen Webseiten berücksichtigt wird.

Der Transfer von Guthaben von Ihrem Unterkonto „Lotterien“ auf das Konto „Schnelles Spiel“ gilt auch als Einzahlung im Sinne des Einzahlungslimits „Schnelles Spiel“. Sollte Ihr festgelegtes Limit vor Beendung des Monats erreicht sein, dürfen Sie mit dem auf Ihrem Spielkonto vorhandenen Guthaben weiterhin spielen.


Datenschutz

Die Änderungen durch den GlüStV haben auch datenschutzrechtlich Bedeutung. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten (u.a. Personendaten und Transaktionsdaten) an die gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer mit Sitz in Halle (Saale) weiterzuleiten. Dies dient der Spielsuchtprävention. Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten wurden ergriffen. Die Datenübertragung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Ebenso sind wir verpflichtet, im Rahmen des Geldwäschegesetzes Daten an die Banken weiterzuleiten. Auch hier finden Sie weitere Infos in unseren Datenschutzhinweisen.

Weitere Fragen und Antworten zu den Änderungen im Zuge des neuen Glücksspielstaatsvertrages finden Sie in unseren FAQs.