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4 Mio. € Ziehung am Samstag 20.04. 19:25 Uhr

Annahmeschluss 19:00 Uhr / Chance 1:140 Mio.

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LOTTO Zwangsausschüttung: Was Sie wissen sollten

Wissenswertes | 01. November 2023

Die Lieblingslotterie der Deutschen: LOTTO 6aus49. Von 2009 bis zum 28. Oktober 2023 wurden die Spieler hin und wieder mit einer Zwangsausschüttung überrascht. Doch was wurde unter einer LOTTO Zwangsausschüttung verstanden und wann fand diese statt? Wir klären auf.

1. Der Jackpot wurde garantiert geknackt

Eine LOTTO Zwangsausschüttung war eine garantierte Ausschüttung des Jackpots. Das bedeutete, dass der aktuelle LOTTO Jackpot garantiert an die Spielteilnehmer dieser Ziehung in Form von Gewinnen ausgeschüttet wurde, ganz gleich, ob ein Spieler die 6 Richtigen + Superzahl getippt hatte oder nicht. Zum Beispiel gewannen im Dezember 2020 drei Tipper aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Sie teilten sich den 45-Millionen-Jackpot – und das sogar ohne die richtige Superzahl. 

2. LOTTO Zwangsausschüttung nach Erreichen eines Jackpotvortrags von 45 Mio. Euro oder mehr

Von Woche zu Woche steigt der LOTTO-Jackpot, sofern niemand die Gewinnklasse 1 (= Jackpot) mit den 6 Richtigen + Superzahl getippt hat. Gibt es nämlich keinen Gewinner in der Gewinnklasse 1, wird der theoretische Gewinnbetrag aus dieser Ziehung auf die nächste Ziehung übertragen. Dies ist der sogenannte „Jackpotvortrag“. Erreichte der Jackpotvortrag 45 Mio. Euro oder mehr, kam es zur Zwangsausschüttung. Der Jackpotbetrag wurde also garantiert ausgeschüttet.

3. LOTTO Zwangsausschüttung in Gewinnklasse 3

Hatte niemand den Jackpot (6 Richtige + Superzahl) geknackt, wanderte der Jackpot in die Gewinnklasse 2 (6 Richtige). Blieben sogar die Gewinnklasse 1 und Gewinnklasse 2 unbesetzt, so wanderte der Jackpot weiter in die nächst niedrigere Gewinnklasse. In diesem Fall benötigte ein Tipper für die Gewinnklasse 3 nur 5 Richtige + Superzahl. Theoretisch konnten Tipper aus noch niedrigeren Gewinnklassen den Jackpot abräumen, denn bei der LOTTO Zwangsausschüttung wanderte der Jackpot immer weiter in die nächst niedriger besetzte Gewinnklasse.

LOTTO Zwangsausschüttung

4. LOTTO Zwangsausschüttung auch bei Spiel 77

Wussten Sie, dass es bei der Zusatzlotterie Spiel 77 auch eine Zwangsausschüttung gab? Diese erfolgte, wenn der Jackpot in zwölf aufeinander folgenden Ziehungen nicht geknackt wurde. War in dieser 13. Ziehung dann die Gewinnklasse 1 nicht besetzt, benötigten Sie nur sechs richtige Endziffern für einen Gewinn in der Gewinnklasse 2. Die Chance, diese zu treffen liegt bei 1:1,2 Mio. Tatsächlich war die Zwangsausschüttung beim Spiel 77 aber eine Seltenheit. Aufgrund der Chance von 1:10 Mio. wird der Jackpot hier häufiger geknackt.

Seit 1. November 2023

Bei LOTTO 6aus49 und Spiel 77 gibt es seit der Ziehung vom 1. November 2023 neue Regelungen: 

  • Der LOTTO-Jackpot kann zukünftig auf bis zu 50 Mio. Euro anwachsen, statt auf bisher 45 Mio. Euro. Bei Spiel 77 kann ein Jackpot von 10 Mio. Euro erreicht werden.
  • Ist der Maximal-Jackpot erreicht, wird dieser erst ausgeschüttet, wenn jemand bei LOTTO 6aus49 6 Richtige plus Superzahl bzw. bei Spiel 77 die siebenstellige Gewinnzahl richtig getippt hat.
  • Solange der Maximal-Jackpot stehen bleibt, werden die Beträge angesammelt, die den Jackpot eigentlich weiter steigen lassen würden. Der Gesamtbetrag wird in der ersten Ziehung, nachdem der Maximal-Jackpot geknackt wurde, der Gewinnklasse 1 zugeführt und erhöht damit den neuen Jackpot.

Für Ziehungen vor dem 1. November galten die bisherigen Regelungen. Mehrwochenscheine, die an Ziehungen vor und nach der Änderung teilnehmen, nehmen mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Teilnahmebedingungen teil.

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