Widerrufsrecht

Wett- und Lotteriedienstleistungen sind vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 355 BGB) ausgenommen.

Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß folgendem Paragraphen:

§ 312g || Nr.12 BGB

Die Darstellung von ausgefüllten Spielscheinen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Spielvorbereitung dar. Erst durch Anklicken des Buttons "Kaufen" werden die zur Spielteilnahme vorbereiteten Scheine in Ihrem Warenkorb zur Teilnahme an das Spielsystem übermittelt. Die erfolgreiche Übermittlung und Annahme wird Ihnen unmittelbar quittiert, indem Ihnen eine Auftragsbestätigung mit eindeutiger Spielauftragsnummer angezeigt sowie automatisch nochmals per E-Mail zugesendet wird. Mit Anzeige der Spielauftragsbestätigung ist der Spielvertrag zustande gekommen. Ein Widerruf ist nicht möglich. 
Es gelten unsere Teilnahmebedingungen:

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