Bewerberdaten

Stand: 18. August 2023

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Umgang mit Ihren uns zur Verfügung gestellten Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

  • Bewerbung über das Online-Karriereportal

    Wenn Sie sich über unsere Karriere-Webseite Softgarden auf eine offene Stelle online bewerben möchten, erheben wir verschiedene Arten personenbezogener Daten über den Bewerbungsbogen. Diese umfassen insbesondere Ihre persönlichen Daten mit Kontaktdetails sowie Ihre Bewerbungsmotivation und sonstige Fähigkeiten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, uns elektronisch gespeicherte Dokumente wie Zeugnisse oder Anschreiben zur Verfügung zu stellen.

  • Bewerberinformationen

    Wir erheben unterschiedliche Arten von personenbezogenen Daten über den eingesetzten Bewerbungsbogen. Dazu zählen insbesondere Ihre persönlichen Daten mit Kontaktinformationen sowie Ihre Bewerbungsmotivation und sonstigen Fähigkeiten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, uns elektronisch gespeicherte Dokumente wie Zeugnisse oder Anschreiben zu überlassen.

    Mit Ihrer Bewerbung versichern Sie, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen. Wir weisen darauf hin, dass jede Falschaussage oder bewusste Auslassung einen Grund für eine Absage oder spätere Kündigung darstellen kann.
     

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    LOTTO Hessen GmbH
    Personalabteilung
    Rosenstr. 5-9
    65189 Wiesbaden

  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie gerne an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten richten: 


    Datenschutzbeauftragter
    LOTTO Hessen GmbH
    Rosenstr. 5-9
    65189 Wiesbaden
    datenschutz@lotto-hessen.de

  • Zweck der Datenverarbeitung/Speicherdauer

    Wir speichern alle uns zur Verfügung gestellten Informationen von Personen, die sich für eine Tätigkeit in unserem Unternehmen bewerben, soweit diese Daten für die genannten Zwecke notwendig sind. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Die Speicherdauer beträgt 6 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Innerhalb dieser Zeit wird die Bewerbung geprüft und die Informationen stehen bis zum Ablauf der Speicherdauer zur Verfügung, auch um spätere Anfragen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert beantworten zu können. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren erfolgen keine Datenerhebungen bei Dritten, es sei denn es liegt eine Einwilligung Betroffener vor. Es erfolgt kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land. Führt die Bewerbung zur Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, werden die Daten zehn Jahre gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Bewerber sind dann verpflichtet, Daten zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zu ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. In der Folge findet eine Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt statt. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und § 26 Abs. 1 BDSG-neu sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Arbeitsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben, z. B. § 147 AO, § 257 HGB.

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsschluss erforderlich. Ohne diese Angaben können wir die Bewerbung nicht durchführen und einen Arbeitsvertrag mit den erfolgreichen Bewerbern nicht abschließen.

    Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht (bei der Datenerhebung von Dritten), beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

    Eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) findet nicht statt.
     

  • Rechte

    Bewerberinnen und Bewerber haben auf der Basis von Art. 15 DSGVO jederzeit das Recht, auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und in der Folge gegebenenfalls das weitere Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Insbesondere besteht das jederzeitige Recht, gespeicherte Daten zu löschen (Art. 17 DS-GVO). Ein Löschungswunsch führt zu einer Beendigung des Bewerbungsverfahrens und es können in der Folge keine Auskünfte mehr zum Verfahrensablauf erteilt werden. Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Zur Wahrnehmung der Rechte können sich Betroffene an die oben genannten Verantwortlichen im Unternehmen, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Betroffenen haben ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

    Die für LOTTO Hessen zuständige Aufsichtsbehörde ist:
     
    Der Hessische Datenschutzbeauftragte
    Gustav-Stresemann-Ring 1
    65189 Wiesbaden
    Tel.: 0611/1408-0
    poststelle@datenschutz.hessen.de

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