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LOTTO Steuern: Alles was Sie wissen müssen

Wissenswertes | 01. November 2023

Steuern sind manchmal eine Wissenschaft für sich: Hundesteuer, Kaffeesteuer, Vergnügungssteuer … da kann man schon einmal den Überblick verlieren! Ob und worauf beim Lotto-Spielen Steuern anfallen, erklärt Ihnen unser Geschäftsführer.

Muss ich auf meinen Lottogewinn Steuern zahlen?

Wer könnte Ihnen hierzu besser Auskunft geben, als unser Geschäftsführer Dr. Heinz-Georg Sundermann:

„Wir kennen das alle, der Fiskus kassiert mit. Wer von uns zahlt schon gerne Steuern, aber es muss in vielen Fällen eben sein. Aber nicht so, wenn Sie bei LOTTO Hessen gewinnen! Denn die Lotteriesteuer wurde bereits auf den Einsatz beim Tippen erhoben, deshalb werden die aus dem LOTTO Tipp resultierenden Gewinne nicht erneut besteuert und sind steuerfrei. Haben Sie also zum Beispiel eine Quote von 1,3 Millionen Euro erzielt, wird exakt dieser Betrag auf Ihr Konto überwiesen, ohne steuerliche Abzüge.“ 

Fallen beim Verschenken, Vererben oder Anlegen meines Lottogewinns Steuern an?

"Der Lottogewinn selbst ist steuerfrei. Ob anschließend Steuern fällig werden, hängt damit zusammen, was Sie mit Ihrem Lottogewinn anstellen. Denn die nachfolgenden Ausgaben und Verwendungen Ihres Gewinns, z.B. Schenkungen, Käufe oder Kapitalanlagen, unterliegen natürlich der jeweiligen aktuell geltenden Steuergesetzgebung. Als Unterstützung bei der Entscheidung, wie Sie Ihren Lottogewinn anlegen, empfiehlt es sich, einen Steuer- oder Finanzberater zur Seite zu ziehen. Generell sollten Sie Geldanlagen mit unabhängigen, fachkompetenten Institutionen besprechen und vor allem nichts überstürzen."

Sind Steuern fällig, wenn ich als Tippgemeinschaft im LOTTO gewinne?

„Das Tippen in der Gruppe ist praktisch, denn mit weniger Einsatz können Sie im Gewinnfall trotzdem eine ordentliche Summe einsacken. Aber werden vom aufgeteilten Lottogewinn nochmal zusätzlich Steuern abgezogen? 
Vor Abgabe des Spielscheins der Tippgemeinschaft sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, der nachweist, dass es sich um eine Tippgemeinschaft handelt. Dieser kann Informationen zur Anzahl der Teilnehmer, der gespielten Produkte, der Anzahl der Felder sowie der Laufzeit enthalten und wird von allen Tippern der Gemeinschaft unterschrieben.

Hinweis: Heben Sie die Auszahlungsbelege sorgfältig auf, um bei späteren Nachfragen oder Unstimmigkeiten klar belegen zu können, wie und an wen der Gewinn aufgeteilt worden ist. Oder spielen Sie unseren „TeamTipp“,  der als Service in allen unseren Verkaufsstellen angeboten wird. Denn hierbei erhält jeder Tipper eine individuelle Spielquittung, mit der er seinen Gewinn individuell abholen kann. So kann jeder Tipper nachweisen, dass er den Betrag im LOTTO gewonnen und bereits mit dem Einsatz die Lotteriesteuer beglichen hat. Demnach fallen auch beim LOTTO-Spielen in einer Tippgemeinschaft keine Steuern an.
Kurz gesagt: Wenn man also nachweisen kann, dass man das Geld legal gewonnen hat, sind keine LOTTO Steuern fällig.“

Weitere Informationen zu unserem Service „TeamTipp“ und einen Mustervertrag finden Sie hier.

Fazit: Muss ich Steuern zahlen, wenn ich im LOTTO gewinne?

„Unsere Antwort lautet: Wenn Sie bei LOTTO Hessen gewinnen, dann müssen Sie keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Also: nein!" 

Doch was Sie mit Ihrem Lottogewinn anstellen, sollte gut überlegt sein, denn dies kann unter Umständen bestimmten Steuerregulierungen unterliegen.
Übrigens: andere Länder, andere Sitten, denn in den USA sind Lotteriegewinne anders als hierzulande eben nicht steuerfrei. Da kann der gewonnene Betrag zum Teil bis zur Hälfte schrumpfen, wenn er auf dem Konto gelandet ist. In Deutschland haben wir also Glück!

Jetzt drücken wir Ihnen aber erstmal die Daumen, damit Sie im LOTTO gewinnen. Denn nur wer mitspielt, kann gewinnen.
 

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